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stabile Hundehütte
stabile Hundehütte
Hundehütte


Rustica-Zwinger

Bitte beachten: Rustica-Zwinger-Easy-
eine preisgünstige Alternative.


Breitbau - Standard
incl. MwSt.
Unsere Preise gelten ab Werk, die MwSt. ist im Preis enthalten.
in Euro
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kosten
ohne
Holzlasur
mit Holzlasurset

623

Rustica-Zwinger
-Easy-

2 x 4 m
523 kg
mit verkürztem Dachüberstand seitlich und 6cm niedrigerem Dach, mit Holzboden, Ankereisen und Fundamenten
€ 144,78
€ 844,00

€ 864,00

Unser Spezial-Angebot
626
411 kg
ohne Holzboden
€ 130,87
€ 680,00

€ 700,00


Elementerhöhung
Abdeckgitter
Sprungschürze
Elementerhöhung Abdeckgitter Sprungschürze
Elementerhöhungen, Abdeckgitter und Sprungschürzen verhindern das Überklettern der Ausläufe


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Kundeninformation zur Tierschutz-Hundeverordnung

Sehr geehrter Kunde,

seit 01.09.2001 gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Anforderung für das Halten eines Hundes im Zwinger:

1. In einem Zwinger muß dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mind. der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muß und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
     
Widerristhöhe in cm Bodenfläche mindestens m²
bis 50
  6 m²
über 50 bis 65
  8 m²
über 65
10 m²

2. Für jeden weiteren Hund, der in demselben Zwinger gehalten wird, ist zusätzlich die Hälfte der für einen Hund angegebenen Bodenfläche vorgeschrieben.

3. Abweichend von den obenstehenden Anforderungen gilt:

Hunde die sich regelmäßig (5 Tage pro Woche den überwiegenden Teil des Tages) außerhalb des Zwinger aufhalten, benötigen eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von mind. 6m². Da die Hundehütte von der Grundfläche abgezogen wird, empfehlen wir eine Zwinger-größe von mind. 8m² (z.B. 2 x 4 m).

4. Zusätzlich muß dem Hund eine Hütte aus wärmedämmendem Material zur Verfügung gestellt werden. Die Hundehütte muß so bemessen sein, daß der Hunde sich verhaltensgerecht bewegen, hinlegen und den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.Mai 2001.

Diese wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 21 veröffentlicht.

Bromet Bronnhuber GmbH
Röntgenstraße 1
89312 Günzburg
Telefon (08221) 20 77 - 40
Fax (08221) 20 77 - 410
eMail bromet@bromet.de
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