Bromet Hundezwinger
erhalten Sie in folgenden Ausführungen:
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Über die Standsicherheit unserer Zwingeranlagen
liegt ein statischer Nachweis in Form einer Baustatik vor. |
Jedem Zwinger liegt eine ausführliche Aufbauanleitung bei, so dass der Aufbau leicht zu bewerkstelligen ist.
Unsere Rustica-Zwinger im Baukastensystem zeichnen sich durch einfachste Mantage und höchste Stabilität aus. Alle Elemente dieser Bauart sind in einem Stahlrohrrahmen eingefasst. Somit ist es möglich, Tür-. Gitter- und Wandelemente zu tauschen. Für Großanlagen empfehlen wir unsere Nato- bzw. Europa-Zwinger.
Die geschlossenen Wände des Nato-Zwingers bestehen aus einem stabilen Stahlrohrrahmen mit eingeschraubter Mehrschichtplatte. Diese Platten sind extrem widerstandsfähig. Die braune Kunststoffbeschichtung gewährleistet eine leichte Reinigung.
Neu in unserem Programm führen wir den Europa-Zwinger. Die Wandelemente dieses Hundezwingers werden aus einem feuerverzinkten Stahlrohrrahmen mit eingeschraubter Vollkernkunststoffplatte gefertigt. Diese hochwertige Platte ist extrem widerstandsfähig gegen Verbiss, Urinsäure sowie gegen UV-Einstrahlung. Die Nasszellenqualität dieser Platte gewährleistet eine leichte Reinigung mittels Hochdruckreiniger. |
Kundeninformation zur Tierschutz-Hundeverordnung
Sehr geehrter Kunde,
seit 01.09.2001 gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Anforderung
für das Halten eines Hundes im Zwinger:
1. In einem Zwinger muß dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe
folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen,
wobei die Länge jeder Seite mind. der doppelten Körperlänge des Hundes
entsprechen muß und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
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Widerristhöhe in cm |
Bodenfläche mindestens m² |
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bis 50 |
6 m² |
| über
50 bis 65 |
8 m² |
| über
65 |
10 m² |
2. Für jeden weiteren Hund, der in demselben Zwinger gehalten wird,
ist zusätzlich die Hälfte der für einen Hund angegebenen Bodenfläche
vorgeschR Ieben.
3. Abweichend von den obenstehenden Anforderungen gilt:
Hunde die sich regelmäßig (5 Tage pro Woche den überwiegenden Teil
des Tages) außerhalb des Zwinger aufhalten, benötigen eine uneingeschränkt
benutzbare Zwingerfläche von mind. 6m². Da die Hundehütte von der
Grundfläche abgezogen wird, empfehlen wir eine Zwinger-größe von mind.
8m² (z.B. 2 x 4 m).
4. Zusätzlich muß dem Hund eine Hütte aus wärmedämmendem Material
zur Verfügung gestellt werden. Die Hundehütte muß so bemessen sein,
daß der Hunde sich verhaltensgerecht bewegen, hinlegen und den Innenraum
mit seiner Körperwärme warm halten kann.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Tierschutz-Hundeverordnung
vom 02.Mai 2001.
Diese wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 21 veröffentlicht.
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Bromet Bronnhuber GmbH
Röntgenstraße 1
89312 Günzburg
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Telefon (08221) 20 77 - 40
Fax (08221) 20 77 - 410
eMail bromet@bromet.de |
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